Anwaltsblatt Karriere

Deutscher Anwaltverein

Anwaltsblatt-Karriere: Schlussplädoyer

Schlussplädoyer


Dr. Gisela Wild ist Rechtsanwältin.



Sie ist die 16. Anwältin Hamburgs. Dr. Gisela Wild (Jahrgang 1932) wurde 1961 Anwältin, weil die Justiz gerade zwei Richterinnen eingestellt hatte. Für eine dritte Frau gab es keinen Bedarf. Als sie später dann doch noch Richterin werden sollte,lehnte sie ab. Rechtsgeschichte hat die Anwältin mit dem Volkszählungsurteil 1983 geschrieben. Sie erkämpfte zusammen mit ihrer Kollegin Maja Stadler-Euler das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor dem Bundesverfassungsgericht. Noch ein Verfahren sticht heraus: 1978 vertrat sie Alice Schwarzer und weitere Frauen, darunter Inge Meisel, Margarete Mitscherlich und Erika Pluhar, in einem Unterlassungsverfahren gegen sexistische Titel des „Stern“. Doch eigentlich ist Wild seit 1961 im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Presserecht tätig. Sie hatte in den 1950er Jahren in Freiburg studiert. Das Referendariat absolvierte sie in Baden-Württemberg, in Köln und in Hamburg. 1960 promovierte sie mit einem rechtsgeschichtlichen Thema. Sie trat 1970 als erste Partnerin in die Hamburger Kanzlei v. Berenberg-Gossler, Frhr. v. Gleichenstein ein, die 1990 mit einer Düsseldorfer, einer Münchener und einer Frankfurter Kanzlei eine der ersten großen überörtlichen Sozietäten in Deutschland bildete. Daraus wurde 2002 die internationale Kanzlei Taylor Wessing.

1996 erhielt sie das Bundesverdienstkreuz. 1998 entwickelte sie mit einem Partner für einen großen deutschen Technologiekonzern einen Entschädigungsfonds für jüdische Zwangsarbeiterinnen, der wegweisend wurde für die spätere Gesamtregelung durch Otto Graf Lambsdorff. Seit 2005 ist sie Hamburgische Verfassungsrichterin. Im März 2010 hat sie den erstmals verliehenen Maria-Otto-Preis des Deutschen Anwaltvereins erhalten. Der Preis ist nach Dr. Maria Otto benannt, die am 7. Dezember 1922 als erste Anwältin in Deutschland zugelassen worden ist. //


Ich habe Jura studiert, weil ...
… mein Vater als Finanzbeamter davon überzeugt war, dass es richtig sei, Jurist zu sein. Ich sollte „Kronjuristin“ werden. Er meinte damit wohl eine Juristin, die sich für die Allgemeinheit engagiert.

Ich bin am Ende keine Richterin geworden, weil …
… … ich ein Kämpfertyp bin und nicht nur Fälle entscheiden wollte.

Ich bin heute immer noch Anwältin, weil …
… mich Rechtsfragen von Bedeutung nicht loslassen.

Mit Jura kann man …
… noch immer viel machen.

Ein Tipp für den Start in den Beruf:

...Selbstbewusst und mutig sein.